30/05/2026
„Ich brauche erst mehr Praxis.“
„Ich darf das noch nicht.“
„Ich bin nicht gut genug.“
Drei Sätze. Drei Denkfehler.
Einer davon bremst dich vielleicht gerade aus.
Man muss kein Profi mit zwanzig Jahren Kursraumerfahrung sein, um Präventionstrainer mit Kassenzulassung werden zu können.
Grundlegende Bewegungserfahrung genügt – der Rest kommt in der Ausbildung.
Es gibt keine geheime Zugangshürde, die du erst überwinden müsstest.
Und das Studium ist so aufgebaut, dass jeder – mit seinen persönlichen Voraussetzungen – zu einem Abschluss kommt.
📋 Was zählt:
Freude an Bewegung. Lust, andere darin zu begleiten. Und Durchhaltevermögen.
Das Feld der Prävention nach §20 SGB V ist vielfältig, anspruchsvoll und sinnstiftend.
Wer hineinwill, braucht keine Erlaubnis mehr. Nur den ersten Schritt.
🔑 Neugierig?
Schau auf www.sporthera-akademie.com
– oder schreib uns direkt:
[email protected].
Wir schauen gemeinsam, ob und wie es für dich passt.
Zertifzierungshinweis
ZPP-konforme Qualifikationen sind Voraussetzung für das Anbieten von Präventionskursen nach § 20 SGB V – und damit der Schlüssel zu einem institutionell verankerten, wachsenden Markt im deutschen Gesundheitssystem, in dem Krankenkassen die Teilnahme ihrer Versicherten finanziell bezuschussen.
#§20SGBV