02/12/2025
Satzungsversammlung: Neue Regeln für Fachanwaltschaften – was sich ändert
𝟭) 𝗟𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘀𝘇𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝘂𝗺 (§ 𝟱 𝗙𝗔𝗢):
Für die praktischen Fälle zur Fachanwaltsbezeichnung gilt künftig: 5 statt 3 Jahre. Das erleichtert den Zugang – gerade bei geringeren Fallzahlen, veränderten Stundenumfängen und familiären Verpflichtungen.
𝟮) 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗴𝗲𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲:
• 𝗘𝗿𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Fälle aus 4 von 5 Bereichen genügen. Vorsorgeverfügungen (z. B. Vollmachten, Patientenverfügung) gehören jetzt zum Pflichtstoff.
• 𝗕𝗮𝗻𝗸- & 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Digitalisierung berücksichtigt – Girocard, digitale Banklösungen, Kreditversicherungen und Kryptowerte sind aufgenommen. Ombuds-/Schlichtungsverfahren gelten als rechtsförmliche Verfahren.
• 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: Terminologie aktualisiert (u. a. SGB XIV). Existenzsicherungsrecht neu gebündelt. Keine inhaltliche Ausweitung der nachzuweisenden Kenntnisse.
• Die übrigen 18 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗮𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 werden derzeit geprüft.
𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴?
Mehr Planbarkeit für die Fallsammlung, realistischere Pflichtstoffe und klare Anerkennung von Schlichtungsverfahren – weniger Hürden bei hohem Qualitätsanspruch.
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽:
Wer einen Fachanwaltslehrgang im Fernstudium plant, profitiert vom längeren Nachweiszeitraum und den modernisierten Katalogen. Wir begleiten Sie flexibel und praxisnah.