07/05/2015
Und darum geht es nächsten Dienstag unter dem Titel "Virtueller Strafvollzug":
Die Bestrafung von Avataren für ihr Verhalten im Spiel ist eine in der Praxis oft genutzt Methode, um das Spielerverhalten und das eigene Spielerlebnis zu beeinflussen. Beispiele aus der Single Player-Welt sind z.B. Punktabzüge, erzwungene Respawns oder NPC-Verhaltensänderungen ('Karma'). In Onlinespielen werden avatarbezogene Sanktionen ebenfalls genutzt. Hier nutzen Anbieter entsprechende Bestrafungen aber auch – teils sogar gezielt –, um ein erwünschtes Sozialverhalten der Spieler untereinander zu erreichen. Beispiele sind die Verlagerung einzelner Avatare in begrenzte Spielareale (Gefängnisse, leere Räume, weite Ebenen), die Deaktivierung einzelner Interaktionsfeatures (kein Chat, kein Handel) oder als Höchststrafen die Löschung einzelner Items oder der Avatarsperrung ("virtuelle Todesstrafe"). Damit übernehmen avatarbezogene Sanktionen eine funktional vergleichbare Stellung ein wie das Strafrecht außerhalb von Onlinespielen.
Von diesem Ansatzpunkt aus werden am kommenden Dienstag Stephan Dreyer, Malte Elson und Christian Rauda diskutieren, auf welche Möglichkeiten und Grenzen solche Formen von 'Avatar-Strafrecht' treffen. Was sind Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit, was muss der Spielanbieter dabei beachten, welche Rechte hat der Avatar/der Nutzer gegen 'Strafurteile' und wie wirkt sich der Anspruch des Entertainments als generelles Nutzungsmotiv auf diese Formen der Verhaltenssteuerung im Spiel aus?
- Di, 12.5., 18.30-20 Uhr, Forum Finkenau, HAW