Das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster hat als Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht satzungsgemäß die Aufgabe, die wissenschaftlichen Grundlagen für die Raumplanung einschließlich ihrer europarechtlichen Determinanten und des raumbedeutsamen Umweltschutzes im Bundesgebiet, vornehmlich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, in interdisziplinär
er Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und – soweit erforderlich – anderen Wissenschaftsdisziplinen zu erforschen. Es erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit und in vielfältigen Kontakten mit anderen Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis. Neben den engen Arbeitskontakten mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) besteht eine Kooperation mit den fachlich zuständigen Fakultäten und Instituten der Universität Münster, mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), dem Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS) und der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e. Die Forschungsarbeit des Zentralinstituts dient der Sicherung wissenschaftlicher Grundlagen für die politischen und administrativen Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Insoweit erfüllt das Institut Ressortforschungsaufgaben. Die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit tragen zur Erweiterung des allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes bei und kommen neben dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen als den Zuwendungsgebern des Instituts auch anderen Gesetzesanwendern im Bereich der Raumordnung, des Städtebaues, der Umweltpolitik und nicht zuletzt dem Gesetzgeber zugute.